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Das Märchen vom Gigabit-Ausbau in Deutschland
Das Glasfaserausbau-Märchen
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Es gab noch einen zweiten roten Riesen, der alte Infrastruktur aufkaufte, sammelte und glaubte, auch damit noch lange viel Geld verdienen zu können. Und beide hatten Recht. Der eine setzte auf Kupfer-DSL, der andere auf HFC und versuchte, die alte Technik möglichst lange am Laufen zu halten.
Irgendwann haben die Politiker in Deutschland gemerkt, dass das wohl nur die halbe Wahrheit war und dass Deutschland inzwischen im internationalen Vergleich zum Schlusslicht geworden ist. Und sie wurden nervös, weil sie ausnahmsweise mal die Misere erkannt hatten.

So kam man auf die Idee, viel Geld in den Glasfaserausbau zu investieren und Steuergelder an große Unternehmen zu verschenken, die dann noch weniger Eigeninitiative zeigten und nur darauf warteten, diese Steuergelder auch zu kassieren. Die Gemeinden mussten sich um die Glasfaser-Förderung bewerben und das Geld, das sie bekamen, dann dem einen der großen Giganten in die Hand drücken, damit der seine Netze modernisiert und Glasfaser in den Boden legt. Es war sogar verboten, dass der große Riese eigenes Geld investiert, um die Bürger anzuschließen, deren Häuser nicht in die Förderung rutschten. Die gehen jetzt leider alle leer aus.

Dann merkte man, dass das System geändert werden muss und hat von weißen Flecken über graue Flecken bis hin zu dunkelgrauen Flecken immer wieder etwas Neues ausprobiert. Das ging leider schief. Der Grund dafür war vielleicht, dass diejenigen in den Behörden, die sich etwas Neues überlegt haben, immer auf alte Erkenntnisse und Daten zurückgegriffen haben, die zu dem Zeitpunkt nicht mehr aktuell waren oder einfach auf Falsches und nicht auf die Fachleute gehört haben, die nah dran sind. . Und es fehlte an praktischer Erfahrung: Die Mitarbeiter saßen alle einfach viel zu weit weg von der Realität in ihrem großen Ministerium, geführt von Politikern, die keine Ahnung von dem hatten, was sie taten. Wie auch, sie haben es ja nie gelernt.

Und so kam es, dass viel Steuergeld zu einem Zeitpunkt zur Verfügung stand, als auch die Industrie viel Geld zur Verfügung hatte. Jetzt aber, wo die Industrie deutlich weniger Geld in den Glasfaserausbau investieren kann, gehen auch die Förderungen zurück. Irgendwie komisch, aber so ist es nun mal. 

Damit der Bürger das nicht merkt, lügen sich viele Beteiligte im Moment selbst in die Tasche und verkünden diese Lügen den Bürgern,. 

Da wird gesagt, wir waren noch nie so schnell im Ausbau! Das ist eigentlich keine richtige Lüge, denn wenn man langsam geht oder nur rumsteht und dann ein bisschen schneller läuft, dann ist man zwar so schnell wie noch nie, aber immer noch zu langsam. Wir müssten aber eigentlich sehr viel schneller laufen, um aufzuholen. 

Die Verbände meinen nun, die Industrie hätte ausreichend Geld und wir bräuchten keine Fördermittel, zumindest nicht so viele. Komisch, dass aber viele dieser Unternehmen, die angeblich genügend Geld haben, scheinbar keines mehr ausgeben können und Sparprogramme auflegen. Viele hundert Mitarbeiter wurden und werden entlassen. Einige Investoren ziehen sich aus dem deutschen Glasfasermarkt zurück. Ausbauprojekte werden gestoppt oder gar nicht erst begonnen. Und in den ländlichen Regionen tut sich kaum noch etwas. Das Zauberwort heißt nun Homes actived und nicht mehr wie lange behauptet Homes passed. Auf Deutsch: keine neuen Leitungen verlegen, sondern Kunden an die bestehenden anschließen (und endlich Geld verdienen!).

Dann wird ein Förderprogramm aufgelegt, das keines mehr ist. Da werden Fristen, Auflagen und Evaluierungen festgeschrieben, die niemand mehr einhalten kann oder die eine Förderung auch nur ansatzweise möglich machen. Und es wird sogar dazu aufgerufen, sich besser nicht zu bewerben.
Dabei wird gesagt, jedes unterversorgte Gebäude sei förderfähig! Zur Bewertung wird aber vor allem herangezogen, ob man interkommunal zusammenarbeitet, ob man im ländlichen Raum liegt und es werden nur die Anschlüsse unter 30 Mbit/ gezählt, also nicht alle unterversorgten Adressen.

Dann wird ein Beschleunigungsgesetz verabschiedet, das ein Entschleunigungsgesetz ist. Und die Chefs der Ministerien sind stolz darauf.

Schließlich werden Fördergelder für den Gigabitausbau massiv gekürzt, weil der Staat kein Geld mehr hat. 

Das ist eine unendliche Geschichte. Aber Geschichten enden immer irgendwann: 
Und wenn wir nicht gestorben sind ...
...dann lügen wir uns eben weiter an ....

Deutschland ist und bleibt Schlusslicht beim Glasfaserausbau und der Digitalisierung. Das wird sich bald rächen: Arbeitsplätze gehen verloren, ländliche Regionen sind weiter abgehängt und nur wenige große Telekommunikationsunternehmen werden das große Geld verdienen.  

Das Projekt Digitalisierung ist gescheitert!
 

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  • Date 29 Jul 2024
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Gigabitstrategie 2024: Das neue Förderverhinderungsprogramm
Dirk Fieml, CEO tktvivax Group
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Lückenschluss-Programm
Ganze 500.000 Euro können hier maximal bewilligt werden, was nach den Erfahrungen von tktVivax in den wenigsten Fällen ausreicht. Denn die zu schließenden Lücken liegen in der Regel am Stadtrand oder weiter außerhalb, der Erschließungsaufwand ist entsprechend höher. Da insgesamt nur 23 Millionen Euro im ersten Aufruf zur Verfügung stehen, werden in diesem Jahr nur wenige Anträge bewilligt werden können, die zudem nach dem Windhundprinzip vergeben werden. In Summe werden max. 100 Anträge für das ganze Bundesgebiet bewilligt. „Zudem wird die einmal vom Projektträger festgelegte Summe nicht mehr angepasst und die Kofinanzierung der Länder steht auch noch nicht fest.Das Risiko, wenn die Maßnahme doch teurer wird, liegt bei der Gemeinde“, so Fieml, der auch kritisiert, dass die Anträge im Prinzip schon gestern hätten gestellt werden müssen, um bei der Vergabe der Fördermittel zum Zug zu kommen. Neben dem Branchendialog ist auch ein Markterkundungsverfahren (MEV) ist nach wie vor verpflichtend, mit allem Aufwand, der damit verbunden ist, und das für nur eine Handvoll von Adressen im jeweiligen Gemeindegebiet.

Standardprogramm
Vor dem Markterkundungsverfahren ist nun auch hier ein Branchendialog durchzuführen. Hier sind bilaterale Einzelgespräche mit allen teilnehmenden TKU verpflichtend, der Zeitaufwand beträgt mindestens vier Wochen. Für das anschließende MEV sind weitere zwölf Wochen einzuplanen. Damit erhöht sich der Zeitaufwand, um überhaupt einen Förderantrag stellen zu können, auf vier Monate. Dabei sind Ausschreibungen für die Beauftragung eines Beratungsunternehmens noch nicht berücksichtigt. Kommunen oder Gebietskörperschaften, die in weiser Voraussicht vielleicht schon im Mai mit dem Branchendialog begonnen haben, könnten also im besten Fall rechtzeitig zum 30. September 2024 einen förderfähigen Antrag stellen. Alle anderen, die erst im Juli oder August starten, haben kaum eine Chance, die Fristen einzuhalten. Kommunen, die in 2023 ihre Anträge zurückgezogen haben und formlos für 2024 neu angemeldet haben, entfällt der Branchendialog. Somit haben zumindest diese Gemeinden die Chance der Fristwahrung. Allerdings waren dies Kommunen, die durch den Punkteraster gefallen sind. Ob das dieses Jahr für diese Gemeinden besser aussieht, bleibt abzuwarten.

Aufgriffsschwellen
Die für die Förderfähigkeit maßgeblichen Aufgriffsschwellen liegen künftig zwar bei 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload. Für die Punktebewertung und damit die Förderfähigkeit spielen diese Datenraten jedoch in der Regel keine Rolle, da hierfür weiterhin 30 Mbit/s maßgeblich sind. Grundsätzlich bleiben alle Gebiete förderfähig, in denen die Endnutzer ausschließlich über kupferbasierte Netze angeschlossen sind. Gebiete mit rückkanalfähigen TV-Kabeln sind weiterhin nicht förderfähig, ebenso wie Gebiete, in denen bereits zwei Netze vorhanden sind, die mindestens 100 Mbit/s im Download bereitstellen oder voraussichtlich bereitstellen werden.

Punktekompass
Bewertet wird hier ein hoher Anteil unterversorgter Anschlüsse unter 30 Mbit/s, die „Nutzung von Synergien“ (verbleibende Versorgungslücken), die „digitale Teilhabe im ländlichen Raum“ (Bevölkerungsdichte) sowie die „interkommunale Zusammenarbeit“. Daraus ergibt sich eine klare Bevorzugung von Zweckverbänden oder Landkreisen, die im Rahmen der Aufgabenübertragung ihrer Gemeinden am Förderverfahren teilnehmen. Diese können gezielt steuern, welche Gebiete in den Förderantrag aufgenommen werden und welche nicht. Einzelne Kommunen können dies nicht, sie müssen immer für das gesamte Gemeindegebiet Anträge stellen. Die Prognose des Punktekompasses orientiert sich an einem Referenzwert, der sogenannten Grenzpunktzahl. Diese Grenzpunktzahl entspricht 60 Prozent der Mindestpunktzahl, die ein Antrag im Jahr 2023 erreicht hätte. In welchem Umfang die Grenzpunktzahl zum tragen kommt, ist nicht verbindlich. Aufgrund des engen Zeitrahmens kann es sein, dass in diesem Jahr nur wenige Anträge gestellt werden und der Schwellenwert dadurch sinkt.

Ausbauziele unerreichbar
„Wenn man all diese Faktoren berücksichtigt, wird das Fördervolumen in diesem Jahr sicher deutlich sinken, was vielleicht auch im Sinne der Sparzwänge der Bundesregierung ist. Die Ausbauziele für Glasfasernetze können so aber keinesfalls mehr erreicht werden“, fasst Dirk Fieml zusammen. Zumal auch der eigenwirtschaftliche Ausbau einen deutlichen Dämpfer erhalten hat. „Fast alle neuen Investoren, auf die so große Hoffnungen gesetzt wurden, haben ihre Aktivitäten deutlich zurückgefahren oder teilweise sogar ganz eingestellt. Es steht daher zu befürchten, dass wir im kommenden Jahr feststellen müssen, dass die Gigabit-Strategie des Bundesverkehrsministers grandios gescheitert ist“.
 

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  • Date 19 Apr 2024
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Sparen mit bedarfsorientierter Glasfaserförderung
Kommentar in der NET 1-2/24
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Diejenigen, die den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorangetrieben haben, um in einem zweiten Schritt nur die übrig gebliebenen einzelnen unterversorgten und unwirtschaftlichen Adresspunkte gefördert auszubauen, werden jetzt „bestraft“ und drohen ganz aus der Förderung herauszufallen. Denn sie haben die für einen erfolgreichen Förderantrag notwendige Punktemarke deutlich verfehlt und finden sich plötzlich ganz am Ende der Liste wieder. Zwar muss in der nächsten Periode kein neuer Antrag gestellt werden – sofern der letzte Antrag zurückgezogen und formlos für 2024 neu gestellt wird. Auch kommt man um eine erneute Markterkundung herum, sofern das Verfahren nicht älter als zwölf Monate ist. Jedoch muss dann auch innerhalb dieses Zeitraums das Ausschreibungsverfahren gestartet werden. Dabei kann es leicht passieren, dass die damit zur Verfügung stehende Zeit nicht eingehalten werden kann. Schließlich benötigt man grundsätzlich auch noch den Bescheid des jeweiligen Bundeslandes. Und der Antrag darauf kann erst nach Bewilligung durch den Bund gestellt werden.  

Möchte man dem mit einem neuen Antrag entgehen – zum Beispiel im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mehrerer Kommunen – ist es noch nicht sicher, ob ein neues Markterkundungsverfahren nötig ist, da diesem künftig ein sogenannter Branchendialog voraus gehen muss. Das wäre nach der aktuellen Markterkundung und der Markterkundung ‚Graue Flecken’ die dritte Runde – allerdings ohne den Zuschuss für die Beratung, der oft bereits ausgeschöpft ist. Hinzu kommt, dass sich die Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau, insbesondere die Zinssituation, deutlich verschlechtert haben. Der Ausbaupartner kann zudem innerhalb von sechs Monaten aussteigen, wenn die Quote nicht stimmt, sich der Ausbau für ihn also nicht rechnet.

Höchste Zeit also, die bestehende Praxis in Frage zu stellen! Ein Weg wäre, den tatsächlichen Bedarf in den Mittelpunkt der Förderung zu rücken. Denn oft sind nur noch einzelne Adresspunkte unterversorgt, wenn – wie eigentlich vom Bund gefordert – die Kommune mit eigenwirtschaftlichen Kooperationspartnern bereits große Teile erschlossen hat. Sinnvoller wäre daher, vor einem Förderantrag zu ermitteln, wer tatsächlich einen Glasfaseranschluss braucht. Damit würde die sinnlose Erschließung von Straßen oder Einrichtungen wegfallen, deren Anwohner gar keinen Anschluss benötigen oder wollen. Die Fördermittel kämen ausschließlich den tatsächlich unterversorgten Adresspunkten zugute, die für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau uninteressant sind. Eigenwirtschaftlicher und geförderter Ausbau würden besser verzahnt und die Planungssicherheit für Netzbetreiber deutlich erhöht. Insgesamt könnten so die Fördermittel reduziert werden, ohne die Ausbauziele zu gefährden.

Der zweite wesentliche Faktor für einen schnellen Ausbauerfolg ist ein Überbauverbot. Wir brauchen ein Glasfasernetz, das allen Diensteanbietern diskriminierungsfrei zugänglich ist. Dann wird es auch weiterhin Investitionen in den weiteren eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Industrie geben. Das alles versucht die Telekom zu verhindern, indem sie Überbau oder Mitverlegung betreibt. Dieser Infrastrukturwettbewerb ist absolut kontraproduktiv, denn nur eine hohe Netzauslastung sichert einen wirtschaftlichen Betrieb. Was wir brauchen, ist mehr Wettbewerb auf der Produktebene. Voraussetzung ist, dass Open Access für alle Netze möglich wird. Mit Fiber4 haben wir gemeinsam mit der schwedischen Vinnergi ein entsprechendes Betriebsmodell für und mit Netzbetreibern entwickelt, das es vielen Diensteanbietern ermöglicht, sich zu integrieren und ihre Produkte auf vielen Netzen anzubieten, wie es in Schweden schon lange der Fall ist. Von der größeren Angebotsvielfalt profitieren Netzbetreiber, Diensteanbieter und vor allem die Endkunden, für die Glasfaser damit deutlich attraktiver wird. In Schweden haben nicht zuletzt deshalb bereits 95 Prozent aller Haushalte einen Glasfaseranschluss. Open Access und Produktwettbewerb sind somit ein Katalysator für einen echten, lebendigen Glasfasermarkt und eine Win-Win-Win-Konstellation für alle Beteiligten.
 

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  • Date 26 Feb 2024
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Sparen mit bedarfsorientierter Glasfaserförderung
Meinungsartikel zur Glasfaserförderung
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Diejenigen, die den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorangetrieben haben, um in einem zweiten Schritt nur die übrig gebliebenen einzelnen unterversorgten und unwirtschaftlichen Adresspunkte gefördert auszubauen, werden jetzt „bestraft“ und drohen ganz aus der Förderung herauszufallen. Denn sie haben die für einen erfolgreichen Förderantrag notwendige Punktemarke deutlich verfehlt und finden sich plötzlich ganz am Ende der Liste wieder. Zwar muss in der nächsten Periode kein neuer Antrag gestellt werden – sofern der letzte Antrag zurückgezogen und formlos für 2024 neu gestellt wird. Auch kommt man um eine erneute Markterkundung herum, sofern das Verfahren nicht älter als zwölf Monate ist. Jedoch muss dann auch innerhalb dieses Zeitraums das Ausschreibungsverfahren gestartet werden. Dabei kann es leicht passieren, dass die damit zur Verfügung stehende Zeit nicht eingehalten werden kann. Schließlich benötigt man grundsätzlich auch noch den Bescheid des jeweiligen Bundeslandes. Und der Antrag darauf kann erst nach Bewilligung durch den Bund gestellt werden.  

Möchte man dem mit einem neuen Antrag entgehen – zum Beispiel im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mehrerer Kommunen – ist es noch nicht sicher, ob ein neues Markterkundungsverfahren nötig ist, da diesem künftig ein sogenannter Branchendialog voraus gehen muss. Das wäre nach der aktuellen Markterkundung und der Markterkundung ‚Graue Flecken’ die dritte Runde – allerdings ohne den Zuschuss für die Beratung, der oft bereits ausgeschöpft ist. Hinzu kommt, dass sich die Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau, insbesondere die Zinssituation, deutlich verschlechtert haben. Der Ausbaupartner kann zudem innerhalb von sechs Monaten aussteigen, wenn die Quote nicht stimmt, sich der Ausbau für ihn also nicht rechnet.

Höchste Zeit also, die bestehende Praxis in Frage zu stellen! Ein Weg wäre, den tatsächlichen Bedarf in den Mittelpunkt der Förderung zu rücken. Denn oft sind nur noch einzelne Adresspunkte unterversorgt, wenn – wie eigentlich vom Bund gefordert – die Kommune mit eigenwirtschaftlichen Kooperationspartnern bereits große Teile erschlossen hat. Sinnvoller wäre daher, vor einem Förderantrag zu ermitteln, wer tatsächlich einen Glasfaseranschluss braucht. Damit würde die sinnlose Erschließung von Straßen oder Einrichtungen wegfallen, deren Anwohner gar keinen Anschluss benötigen oder wollen. Die Fördermittel kämen ausschließlich den tatsächlich unterversorgten Adresspunkten zugute, die für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau uninteressant sind. Eigenwirtschaftlicher und geförderter Ausbau würden besser verzahnt und die Planungssicherheit für Netzbetreiber deutlich erhöht. Insgesamt könnten so die Fördermittel reduziert werden, ohne die Ausbauziele zu gefährden.

Der zweite wesentliche Faktor für einen schnellen Ausbauerfolg ist ein Überbauverbot. Wir brauchen ein Glasfasernetz, das allen Diensteanbietern diskriminierungsfrei zugänglich ist. Dann wird es auch weiterhin Investitionen in den weiteren eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Industrie geben. Das alles versucht die Telekom zu verhindern, indem sie Überbau oder Mitverlegung betreibt. Dieser Infrastrukturwettbewerb ist absolut kontraproduktiv, denn nur eine hohe Netzauslastung sichert einen wirtschaftlichen Betrieb. Was wir brauchen, ist mehr Wettbewerb auf der Produktebene. Voraussetzung ist, dass Open Access für alle Netze möglich wird. Mit Fiber4 haben wir gemeinsam mit der schwedischen Vinnergi ein entsprechendes Betriebsmodell für und mit Netzbetreibern entwickelt, das es vielen Diensteanbietern ermöglicht, sich zu integrieren und ihre Produkte auf vielen Netzen anzubieten, wie es in Schweden schon lange der Fall ist. Von der größeren Angebotsvielfalt profitieren Netzbetreiber, Diensteanbieter und vor allem die Endkunden, für die Glasfaser damit deutlich attraktiver wird. In Schweden haben nicht zuletzt deshalb bereits 95 Prozent aller Haushalte einen Glasfaseranschluss. Open Access und Produktwettbewerb sind somit ein Katalysator für einen echten, lebendigen Glasfasermarkt und eine Win-Win-Win-Konstellation für alle Beteiligten.

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  • Date 19 Dec 2023
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BNetzA-Festlegung Glasfaser-Netzentgelt: Netzentgelte für Internet-Produkte mit höheren Bandbreiten werden teuer
BNetzA zu Glasfaser-Netzentgelten
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„Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass erstmals Preise für den Netzzugang im Glasfaserbereich festgelegt wurde, die zudem auf den ersten Blick für die jeweiligen Netzbetreiber durchaus attraktiv aussehen“, so Dirk Fieml. Aus Sicht von tktVivax birgt die Festlegung auch nicht unerhebliche Risiken für die Netzbetreiber: So bestehe die Gefahr, dass einzelne Anbieter gezielt nur Produkte für die niedrigeren und damit günstigeren Bandbreiten anbieten und auf die hohen Bandbreiten verzichten, da sich auf Basis der dafür festgelegten Entgelte damit kaum noch Geld verdienen lässt. Das würde den Umsatz und somit die Ertragslage der Netzbetreiber deutlich nach unten drücken. „Auch wurden lediglich für vier Produktvarianten Festlegungen getroffen, symmetrische Anschlüsse bleiben beispielsweise außen vor“, erläutert Fieml.
Einheitliche Netzentgelte wie beim Strom

Nach Ansicht der tktVivax Group sollte die Bundesnetzagentur ihr Modell nochmals überdenken. „Die Preisstruktur orientiert sich an dem, was wir beispielsweise aus Pachtverträgen der Telekom im Glasfaserbereich kennen. Das ist jedoch nicht wettbewerbsfördernd. Viel sinnvoller wären einheitliche Netznutzungsentgelte, wie wir sie von den Stromnetzen her kennen. Dort wird gibt es einheitliche Netzentgelte entsprechend der Kundenart nicht nach unterschiedlichen Tarifen. Analog könnten bei der Glasfaser zwischen Privat- und Gewerbekunden unterschieden werden, ohne sich auf bestimmte Produktvarianten zu kaprizieren“, erklärt Dirk Fieml. Wichtig sei vor allem aber auch bei der Festlegung darauf zu achten, dass sowohl die Bedarfe der Netzbetreiber im Auge behalten werden als auch auf die nötigen Gestaltungsspielräume der Anbieter für ihre Glasfaserprodukte. „Dreh- und Angelpunkt bleibt aber die konsequente Ausrichtung auf Open-Acess-Netze, um die Auslastung für die Netzbetreiber in einen wirtschaftlichen Bereich zu bringen und den Kunden eine attraktive Produktwahl zu ermöglichen“, fasst Dirk Fieml zusammen.

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  • Date 13 Nov 2023
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Gigabit-Strategie: Jetzt droht das Förderfiasko
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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Die Ursachen für das „Förderfiasko“ sind laut Fieml vielfältig:

Das Bekenntnis zum eigenwirtschaftlichen Ausbau wird „bestraft“

Gemeinden, die, wie politisch gewollt, zunächst auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau gesetzt haben, um dann in einem zweiten Schritt nur die unterversorgten und unwirtschaftlichen Adresspunkte gefördert auszubauen und damit das 300-Punkte-Ziel definitiv verfehlen, finden sich plötzlich ganz am Ende der Liste wieder, ohne Chance auf einen erfolgreichen Förderantrag in der laufenden Periode. „Diese Antragsteller müssen dann zu Beginn der neuen Periode im April einen neuen Antrag stellen. Wahrscheinlich auch mit einer neuen Markterkundung, der dann der Branchendialog vorausgehen muss. Das wäre dann nach der aktuellen Markterkundung und der ‚Grauen Flecken’-Markterkundung die dritte Runde, allerdings ohne den Zuschuss für die Beratung, der ist ja in diesem Jahr schon verbraucht“, berichtet Dirk Fieml.

Wer unter Vorbehalt einer guten Vorvermarktung auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau setzte, wird ähnlich schlecht bewertet. „Das Problem hierbei ist, dass der Ausbaupartner innerhalb von sechs Monaten aussteigen kann, wenn die Quote nicht stimmt, sich der Ausbau für ihn also nicht rechnet. Und das passiert immer häufiger, weil sich die Rahmenbedingungen, insbesondere die Zinssituation, für die Netzbetreiber drastisch verschlechtert haben. Und das wurde in der Potenzialanalyse, die ebenfalls in die Bewertung einfließt, nicht berücksichtigt“, so Dirk Fieml. 

Landkreise im Vorteil

Aktuell sei zudem zu beobachten, dass viele Landkreise ihre Anträge „tunen“: Sie nehmen besser versorgte Gebiete aus dem Antrag heraus, um möglichst nah an die 300-Punkte-Marke zu kommen. „Die meisten Kommunen haben diese Möglichkeit aber nicht und werden dadurch bei der Förderung deutlich benachteiligt“, so die aktuelle Erfahrung von Dirk Fieml. 

Bereits vor einem Jahr forderte tktVivax daher, den Glasfaserausbau vor allem bedarfsorientiert und nicht über undifferenzierte Flächenbetrachtungen zu steuern. „Was wir jetzt sehen, ist die Gefahr, dass viele Adresspunkte, die durchaus Anspruch auf einen geförderten Ausbau hätten, mittel- bis langfristig komplett von der Glasfaser abgehängt werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Dirk Fieml abschließend, der zumindest fordert, dass Kommunen, die dieses Jahr einen Antrag stellen und auf Grund der Bewertung keine Fördermittel erhalten, nächstes Jahr nicht nochmal alles durchlaufen müssen. „Schon jetzt befürchten die Projektträger eine Überlastung der Budgets. Derzeitig treffen so viele Anträge ein, dass per Mail aufgerufen wurde, bereits zum 9.10. die Daten im Portal hochzuladen, da ein Support bei technischen Problemen, die doch häufiger vorkommen, auf Grund der Überbelastung nicht mehr gewährleistet werden können. 

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  • Date 10 Oct 2023
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Stadtwerke Lauterbach begrüßen 2.500sten Breitbandkunden
Stadtwerke Lauterbach begrüßen 2.500sten Breitbandkunden
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Die Zahl von 2.500 Breitbandkunden im gesamten Stadtgebiet zeigt, dass das Interesse der Lauterbacher Bürgerinnen und Bürger groß und die Resonanz äußerst positiv ist. Dazu hat das gute Projektmanagement der Stadtwerke und des Realisierungspartners tktVivax entscheidend beigetragen. Den Stadtwerken ist es gelungen, verlässliche Partner für den weiteren Ausbau zu finden und trotz der großen Herausforderungen in der aktuellen Krisensituation die notwendigen Materialien und Baukapazitäten zu beschaffen.

Dabei setzen die Stadtwerke konsequent auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau und beabsichtigen großflächig die Stadt und alle Stadtteile mit der Glasfasertechnologie zu versorgen. So kann das kommunale Unternehmen auf einer soliden wirtschaftlichen Basis dafür sorgen, dass die Menschen und Unternehmen in Lauterbach zukünftig optimal an die digitale Infrastruktur angebunden sind. „Die Stadtwerke treiben den Glasfaserausbau hier in Lauterbach vorbildlich voran. In absehbarer Zeit wird so das gesamte Stadtgebiet bestmöglich angebunden sein. Wir freuen uns, dass wir in allen Bereichen die Stadtwerke dabei unterstützen dürfen“, erläutert Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group.

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  • Date 12 Apr 2023
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Gigabitförderung 2023: „Wir werden ein Jahr verlieren!“
Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group
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Seine Kritik bezieht sich auf eine ganze Reihe von Punkten. So bilde die Potenzialanalyse für den eigenwirtschaftlichen Ausbau keineswegs die Wirklichkeit ab. „Schaut man sich die entsprechende Deutschlandkarte an, sieht vieles nach einem Paradies für den eigenwirtschaftlichen Ausbau aus, da immer ganze Gebiete betrachtet werden, teilweise sogar nur auf Ebene der Landkreise bzw. Verbandsgemeinden. Ausgeblendet wird dabei, dass eine Unterversorgung oft nur einzelne Adresspunkte wie den Aussiedlerhof oder das kleine Dorf weit draußen betrifft. Die werden aber über diese Analyse nicht erfasst und somit nicht berücksichtigt“, so seine Einschätzung. Zudem habe sich die Marktsituation verändert: „Erste Investoren haben sich bereits vom deutschen Markt verabschiedet oder sind insolvent gegangen. Denn die Zinsen steigen und das Bauen wird teurer – wenn man überhaupt noch genügend Ressourcen für den Bau findet. Das macht Investitionen in das deutsche Glasfasernetz zunehmend unattraktiv.“

Zudem sei das Verfahren falsch aufgebaut. Zwar seien theoretisch mehr Adressen förderfähig, weil die Grenze auf 200 Mbit/s symetrisch angehoben wurde. Ob das aber tatsächlich der Fall ist, steht frühestens in neun Monate nach Antragsstellung fest. Außer man befindet sich in der sogenannten Fast-Lane, die für Kommunen mit einer maximal schlechten Versorgung und sehr vielen weißen Flecken, also eine Versorgung unter 30 Mbit/s leben müssen.  „Bis dahin müssen eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Das beginnt bei der Antragsstellung für Beratungsleistung, geht über den Branchendialog, die Markterkundung bis zur Vorvermarktung durch die teilnehmende Telekommunikationsunternehmen (TKU), die nun Pflicht werden soll. Danach folgen dann noch Ausschreibung und Vergabe bis dann irgendwann der Bau los geht. Kombiniert mit dem Förderstopp des vergangenen Jahres verlieren wir damit mindestens ein bis zwei Jahre im geförderten bzw. kombinierten Ausbau“, stellt Dirk Fieml fest. Zwar werde die für das Verfahren notwendige externe Beratung mit 50.000 Euro bezuschusst, das werde aber in vielen Fällen nicht reichen. Damit würden viele Kommunen und Stadtwerke gezwungen, in Vorleistung zu gehen – mit ungewissem Ausgang. Denn wie sich die Priorisierung der Anträge laut dem neuen Kriterienkatalog auf die Förderzusage auswirkt, ist absolut nicht absehbar. Auch wenn ein Onlinerechner wohl die Chancen ermitteln soll, entscheiden nicht allein die Punkte, die erzielt werden, sondern auch die Anzahl der teilnehmenden Kommunen. Und das weiß man erst nach dem 30. September. Und erst nach Erhalt des eigentlichen Förderbescheides kann dann die Infrastrukturmaßnahme ausgeschrieben werden.

Dass künftig ein Branchendialog mit den Telekommunikationsanbietern verpflichtend wird, begrüßt Fieml: „Genau das haben wir ja im vergangenen Jahr mit unserem Konzept für einen bedarfsorientierten Ausbau gefordert. Dass bereits erfolgreiche geführte Dialoge aber nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als sechs Monate zurückliegen, ist nicht nachvollziehbar.“ Trotz aller Vorgaben, die eine Bedarfsorientierung stärken sollen, sieht er die Gefahr, dass der Ausbau nicht entsprechend gesteuert wird. „Denn die Mechanik sieht vor, dass Gebiete, bei denen eine Vorvermarktung nicht erfolgreich war – also anscheinend kein Bedarf bei den Bürgern vorhanden ist, unterstellt man mal ein professionelles Vorgehen im Vertrieb – dann förderfähig werden. Dies geht an einer bedarfsorientierten Förderung leider voll vorbei. Es kann immer noch passieren, dass der unterversorgte Hühnerstall mit Glasfaser ausgestattet wird, während ganz Gemeinden abgehängt bleiben, weil ihre Punktezahl zu niedrig war“, so sein Fazit.

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  • Date 24 Mar 2023
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tktVivax Group präsentiert auf E-world ganzheitliches Dienstleistungsangebot und weiterentwickelte Software-Lösungen
tktVivax Group auf der E-world 2023
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Von der grundsätzlichen Analyse der Situation vor Ort über die Strategiefindung und prozessuale Ausrichtung im EVU bis hin zur konkreten Planung und Umsetzung, begleitet tktVivax sämtliche Stationen des Glasfaserausbaus. Die Unterstützung endet dabei auch nicht, wenn die ersten Bagger rollen und Leitungen verlegt werden. Auch bei der Gestaltung und dem Vertrieb eigener Internet-, Telefonie- und Fernsehprodukte kann das Unternehmen als Partner fungieren.

Hierbei kommen die vom Tochterunternehmen Vivax Solution entwickelten Software-Lösungen DICLINA und Breitband-Cockpit zum Einsatz, die auf der E-world 2023 erstmals in ihrer neuesten Version gezeigt werden. DICLINA bietet angehenden Internet Service Providern eine leistungsfähige Plattform, um alle Anforderungen in Sachen Kunden- und Vertragsmanagement, technische Provisionierung und Rechnungsstellung abzubilden. Mit dem Breitband-Cockpit, das sich direkt mit DICLINA verknüpfen lässt, können zudem sämtliche Vertriebs- und Baufortschritte eines Breitbandprojektes einfach und effizient überwacht werden.

Im Bereich Consulting kommt zudem die ebenfalls selbst entwickelte Analysesoftware ProCo zum Einsatz. Auf Basis von über 600 hinterlegten Prozessen und über 6.900 Aufgaben lassen sich mit ihr Arbeitsabläufe und Strukturen in Versorgungsunternehmen datenbasiert umgestalten und optimieren.

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  • Date 22 Mar 2023
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Stopp der Graue-Flecken-Förderung: Offene Fragen schnell klären
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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Wie groß die Rechtsunsicherheit derzeit ist, zeigt ein Auszug aus dem Katalog der dringendsten Fragen, den tktVivax in dieser Woche an die Projektträger AteneKom und PwC mit Bitte um Klärung mit dem BMDV übermittelt hat:

Markterkundungsverfahren (MEV):

 Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, deren Gültigkeit bis zur neuen Richtlinie sehr wahrscheinlich ablaufen? Der Ausschreibungsbeginn im 3.1- oder 3.2-Verfahren muss innerhalb von 15 Monaten nach Beendigung der Marktabfrage erfolgen. Dies ist jedoch auf Grund der Einstellung der Beantragungsmöglichkeit von 3.1- oder 3.2-Mitteln (Graue Flecken) nicht mehr möglich. Den ohne vorläufige Förderbescheide können die Antragsteller das Verfahren nicht eröffnen. Auch sind zurzeit die Portale diesbezüglich nur teilweise nutzbar.

• Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, welche zwar noch innerhalb der Frist ihre Gültigkeit behalten, jedoch vor dem 1.11.2022 angestoßen bzw. abgeschlossen wurden? Können diese auch für die dunkelgrauen Flecken verwendet werden, da die Verwendung für die grauen Flecken ja nicht mehr möglich ist und die Aktualität ja noch gegeben ist? Oder verfallen diese und die Kosten, gehen unnütz zu Lasten des Steuerzahlers?

• Wie können durchgeführte Markterkundungsverfahren in den Portalen veröffentlicht werden? Die Portale der Projektträger sind teilweise seit Wochen nur eingeschränkt nutzbar und haben zudem teilweise technische Defizite, die z. B. das Hochladen von ergänzenden Daten aus den MEV nicht ermöglichen. Dies gilt auch für laufende Verfahren, wo ein Bewilligungsbescheid 3.1 oder 3.2 bereits vorliegen. Auch hier laufen zum Teil die Fristen bzw. die Gültigkeit der MEV aus.

• Können MEV, die nach dem 1.11.2022 gestartet werden, wie in der jetzigen Richtlinie verankert, für das dunkelgraue Fleckenprogramm verwendet werden? Wenn ja, warum können zurzeit keine Marktabfragen veröffentlicht und somit gestartet werden?

Förderbescheide 3.3 Beratungsleistungen Graue Flecken

• Können die bereits bewilligten Mittel für Beratungsleistungen (3.3 Förderung) entsprechend auch für das Dunkelgraue-Flecken-Programm verwendet werden, sofern diese noch nicht voll ausgeschöpft sind?
- Wenn ja, müssen hier Änderungsanträge gestellt werden
- Wenn nein, was müssen die Zuwendungsempfänger dann tun?

Antragstellungen Fördermittel für die Verfahren 3.1 oder 3.2 vor dem 17.10.2021

• Wie werden die Anträge, die vor dem 17.10.2022 weiterbearbeitet bzw. beschieden? Laut inoffiziellen Aussagen werden diese nun doch weiterbearbeitet, da sie als fristgerecht eingereicht gelten. Oder werden diese, wie aus anderen Quellen lautend, erst im Januar weiterbearbeitet bzw. dann beschieden.

• In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie damit umgegangen wird, wenn durch diese Verzögerungen die Ausschreibungen nicht gestartet werden können und somit die MEV ihre Gültigkeit verlieren. Das Verschulden liegt hier ja dann nicht beim Zuwendungsempfänger, sind aber die Leidtragenden, da die Verfahren trotz termingerechter Antragstellung dann eigentlich eingestellt werden müssen.

Bundesweite Potentialanalyse

• Laut Aussagen von diversen Stellen (BMDV im Juli letzten Jahres und von div. Ministerien der Länder vor wenigen Wochen) wird die Potentialanalyse nicht Basis dafür, ob eine Förderung eines Gebietes grundsätzlich überhaupt noch möglich ist oder nicht. Laut Aussagen von Breko wurde in einem Gespräch mit dem BMDV letzte Woche doch wieder die Potenzialanalyse als Bedingung und Endscheidungsgrundlage für eine grundsätzliche Förderfähigkeit genannt. Welche dieser Aussagen trifft nun zu?

• Wenn Letzteres der Fall ist, nach welchen Kriterien erfolgt zurzeit die Potentialanalyse? Diese müssten ja bekannt und theoretisch öffentlich zugänglich sein. Wenn diese zur Verfügung gestellt werden würden, können die Beratungsunternehmen zumindest unverbindlich die Kommunen darauf hinweisen, dass sie eher im Fördergebiet liegen oder eher nicht.

• Über den Verband Breko wurde veröffentlicht, dass der Anteil Weiße Flecken und Graue Flecken in Gebieten prozentual in die Potenzialanalyse einfließen. Wie ist das zu verstehen?

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  • Date 25 Oct 2022
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