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Der Glasfaserausbau in Lauterbach geht weiter
Startschuss für den Glasfaserausbau in Rudlos
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Dem Start des Ausbaus ging eine erfolgreiche Vorvermarktungsphase im Sommer voraus. Wie auch sonst im gesamten Stadtgebiet war das Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Rudlos und der Innenstadt groß und die Resonanz äußerst positiv. In weniger als einem Jahr wurden so gut 2.100 Kunden gewonnen. Trotz der großen Herausforderungen der aktuellen Krisensituation konnten die Stadtwerke zuverlässige Partner für den weiteren Ausbau finden und die notwendigen Materialien beschaffen. Die Stadtwerke Lauterbach setzen dabei weiter konsequent auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau. So kann das Kommunalunternehmen auf einer soliden wirtschaftlichen Basis sicherstellen, dass die Menschen und Unternehmen in Lauterbach zukünftig bestens an die digitale Infrastruktur angeschlossen sind.

In den weiteren Stadtteilen Lauterbachs wird der Glasfaserausbau sukzessive erfolgen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich schon jetzt auf der Website www.glasfaser-lauterbach.de informieren und das schnellste Internet im Vogelsbergkreis buchen.

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  • Date 21 Dec 2022
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Schlüsselfertiges Ergebnis oder volle Kontrolle?
Fachartikel Vertragsgestaltung bei Glasfaserprojekten
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Noch bevor es beim Auf- oder Ausbau eines Glasfasernetzes an die konkrete Planung und Umsetzung geht, müssen mehrere sogenannte „Pre-Build“-Maßnahmen durchgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem eine umfassende Marktanalyse und Fördermittelberatung. Anschließend beginnt die Ausschreibungsphase, in der ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Kosten kalkuliert werden. Meist setzen Auftraggeber diese Schritte noch vollständig in Eigenregie um. Ganzheitliche Dienstleister können im Sinne des „One-Stop-Shop“-Gedankens jedoch bereits hier unterstützend tätig werden. In diese Zeit fällt auch die Entscheidung darüber, wie die Bauarbeiten umgesetzt werden sollen – in Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer (GU) bzw. -übernehmer (GÜ) oder mit einzelnen Dienstleistern auf Basis von Werkverträgen. Um hierbei die richtige Wahl treffen zu können, sollten zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Möglichkeiten betrachtet werden:

Werkvertrag

Bei einem Werkvertragsverhältnis verpflichten sich die engagierten Auftragnehmer, ein festgelegtes Werk herzustellen – etwa einen bestimmten Teil eines Bauprojekts. Damit hebt sich der Werkvertrag vom Dienstvertrag ab, dessen Erfüllung nicht von der erfolgreichen Fertigstellung, sondern lediglich vom Verrichten der vereinbarten Tätigkeit abhängt. Vereinfacht lässt sich sagen: Bei Werkvertrag bezahlt der Auftraggeber für das fertige Produkt, beim Dienstvertrag für die verrichtete Arbeitszeit. 

Generalunternehmer- und Generalübernehmervertrag

Rechtlich gesehen handelt es sich bei GU- und GÜ-Verträgen ebenfalls um Werkverträge, da auch hier ein vordefiniertes Werk hergestellt werden muss. Jedoch hat es der Auftraggeber in diesem Fall nur mit einem Vertragspartner zu tun. Dieser übernimmt sämtliche Aufgaben, die im Zuge des Breitbandausbaus anfallen. Während der GU in der Regel einen Großteil der Arbeiten mit eigenen Angestellten erledigt, wird der GÜ hingegen nur organisatorisch tätig und beschäftigt wiederum Subunternehmer. In beiden Fällen ist das Ergebnis ein funktionsfähiges, schlüsselfertiges Gesamtprojekt. 

Vor- und Nachteile abwägen

Diese Unterschiede bringen diverse Vor- und Nachteile mit sich, die Auftraggeber bei der Planung ihrer Breitbandausbauprojekts im Blick haben sollten. Engagiert etwa eine Stadt über Werkverträge diverse Auftragnehmer, die Teilleistungen erfüllen und Gewerke herstellen, kann bereits die Koordination der unterschiedlichen Unternehmen zur Herausforderung werden. Ein beträchtlicher Steuerungsaufwand ist die Folge. Zudem setzt diese Herangehensweise umfassendes Fachwissen auf Seiten des Auftraggebers voraus. Gleichzeitig behält dieser jedoch volle Kontrolle darüber, wer welche Aufgaben übernimmt. So sind auch im laufenden Glasfaserausbau jederzeit flexible Anpassungen möglich – beispielsweise können Vertragspartner, die unzufriedenstellende Ergebnisse liefern, auf diese Weise leichter ausgetauscht werden. Da kein funktionales Gesamtwerk, sondern lediglich einzelne Gewerke geschuldet werden, hängt die Qualität des Endergebnisses allerdings direkt von der Kompetenz und Initiative des Auftraggebers ab.

Für Breitbandprojekte, die mit Generalunternehmern umgesetzt werden, lassen sich diese Pros und Contras quasi umkehren. Der Auftraggeber erhält ein „Alles aus einer Hand“-Paket, das wesentlich weniger Aufwand und Fachwissen erfordert. Im Gegenzug gibt er Entscheidungsbefugnisse und Weisungsrechte ab und kann bei Problemen nur schwer eingreifen. Da die Zusammenarbeit mit einem GU oder GÜ weniger flexibel ist, entsteht zudem ein nicht zu unterschätzender Aufwand vor dem eigentlichen Ausbaubeginn, da eine sehr genaue Vorplanung erforderlich ist. Der GU bzw. GÜ übernimmt dann ab der konkreten Netzplanung und ist für Tiefbau sowie Montage auf Netzebene 3 und 4 zuständig. Auch die anschließende Vermessung und Netzwerkdokumentation fällt in seinen Aufgabenbereich. Zum Ausgleich für den Mehraufwand zu Beginn der Planung profitiert der Auftraggeber hier von einer besseren Kostenübersicht und vermeidet mögliche Schuldzuweisungen zwischen verschiedenen Unternehmen. 

Voraussetzungen und Ressourcen
Auf welche Art von Vertragskonstrukt Stadtwerke, Kommunen und Co. beim Breitbandausbau setzen sollten, hängt von den individuellen Voraussetzungen und Kapazitäten ab. Grundsätzlich gilt: Ein GU- oder GÜ-Vertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Projekt in seiner Funktionalität und in seinen Mengen klar beschreibbar ist. Entscheidend sind also ein ausführliches Leistungsverzeichnis und eine detaillierte Vorausplanung. Ebenso ist die Beauftragung eines GU oder GÜ naheliegend, wenn die eigenen Ressourcen knapp und das „In house“-Know-how begrenzt sind. Da in diesem Fall jedoch der Erfolg des gesamten Glasfaserausbaus von einem Vertragspartner abhängt, sollte dieser äußerst sorgfältig ausgewählt werden. Wichtige Faktoren sind unter anderem vorherige Referenzen, das Sicherheits- und Qualitätsmanagement, die Eintragung in die Handwerksrolle, die Zahlung von Mindestlohn sowie gültige Arbeitserlaubnisse. Werden hier sämtliche Anforderungen erfüllt, können die Arbeiten bedenkenlos beginnen. 

Einzelne Werkverträge mit mehreren Partnern bieten sich im Umkehrschluss an, wenn sich der volle Umfang des Projekts zu Beginn noch nicht vollständig überblicken lässt und flexibel geplant werden muss. Hierfür braucht es jedoch ausreichend eigenes fachkundiges Personal. Dieses sollte sich etwa mit den verschiedenen Einbaumethoden, Materialien, zugelassenen Gerätschaften, den zulässigen Biegeradien, der korrekten Herstellung eines Hausanschlusses und dem Thema Arbeitsschutz auskennen. Auch zur korrekten Verlegetiefe der Glasfaserleitungen und Verdichtung, dem Erstellen von Rückbau bzw. Rückschnitt sowie der Verkehrssicherung ist Expertise vor Ort ein Muss. Zudem muss der Auftraggeber auch verstärkt praktisch tätig werden. Insbesondere in den Bereichen Steuerung, Qualitätssicherung und Arbeitsschutz kommen ihm wichtige Aufgaben zu. Außerdem gilt es, die gesamte Dokumentation während des Ausbauprojekts zu organisieren, beispielsweise bezüglich LPDs (Lastplattendruckversuche), Aufmaßen, Bohrprotokollen und Lieferscheinen.

Keine der beiden Varianten ist grundsätzlich besser geeignet, um den Glasfaserausbau auf kommunaler Ebene umzusetzen. Vielmehr ist es entscheidend, die Vor- und Nachteile für den jeweiligen Einzelfall abzuwägen und – gegebenenfalls unterstützt durch ein spezialisiertes Beratungsunternehmen – eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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  • Date 18 Nov 2022
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Gigabit-Kompetenzzentrum Heilbronn-Franken: Starke Partner für interkommunale Zusammenarbeit
Gigabit-Kompetenzzentrum ist ein voller Erfolg
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„Die ersten Ideen für das, was dann das Gigabit-Kompetenzzentrum werden sollte, gab es schon Anfang 2019. Uns war klar, dass die Abdeckung mit Highspeed-Internet ein entscheidender Faktor für die Standortattraktivität ist und auch die Unternehmen forderten hier aktiv, dass etwas passiert. Zusätzlich inspiriert von vergleichbaren Projekten, etwa in der Region Stuttgart, wurde die Planung dann zunehmend konkreter“, fasst Dr. Andreas Schumm, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH, die Frühphase des Vorhabens zusammen. Dessen Ziel war zu diesem Zeitpunkt bereits klar: Den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite stehen und versuchen, so viele Themen wie möglich zu standardisieren und zu bündeln, um Ressourcen zu sparen und ein einheitliches Vorgehen zu ermöglichen.

Wie rasch das Projekt anschließend an Fahrt aufnahm, beeindruckte auch Schumm selbst: „Am 7. Mai 2020 gab es ein erstes Treffen zwischen uns, tktVivax und PwC und sechs Wochen später, am 17. Juni, hatten wir eine europaweite Ausschreibung für das Markterkundungsverfahren umgesetzt. Das hat uns alle noch einmal zusätzlich von der Kooperation überzeugt.“ Dank der klar koordinierten und effizienten Arbeitsweise der drei Projektpartner konnten die notwendigen Verfahrensschritte nach weniger als einem Jahr erfolgreich abgeschlossen werden. Im Juni 2021 unterzeichnete das Kompetenzzentrum schließlich eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutsche GigaNetz GmbH, die nun für die konkreten Ausbaumaßnahmen verantwortlich ist. Diese begannen im Frühjahr 2022 und schreiten seither zügig voran. „Mittlerweile wird in 15 Kommunen gebaut und teilweise sind auch schon die ersten Hausanschlüsse gelegt. Zudem laufen in mehr als 40 Städten und Gemeinden Vorvermarktungsaktivitäten. Bis Ende des Jahres sollten so alle Kommunen, die sich uns angeschlossen haben, im Prozess sein“, so Schumm. Da man den in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Zeitplanungen sogar etwas voraus sei, ist der Geschäftsführer zuversichtlich, dass die vereinbarten Maßnahmen bis Ende 2026 vollständig umgesetzt sind. „Natürlich lässt sich das nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen, es wird ja beispielsweise auch noch eine Nachverdichtung geben. Aber bis dahin wird der Großteil aller Haushalte und Unternehmen in der Region die Möglichkeit haben, am Netz zu sein – und wir sprechen hier immerhin von deutlich über 250.000 Anschlüssen.“

Als entscheidenden Faktor für den erfolgreichen und außerordentlich schnellen Projektfortschritt sieht Schumm das von Anfang vertrauensvolle Verhältnis zwischen den Partnern im Gigabit-Kompetenzzentrum. Insbesondere, dass bei allen drei Beteiligten die Geschäftsführungsebene direkt involviert ist, sei wichtig: „Der direkte Austausch auf hoher Ebene stellt sicher, dass wir zielgerichtet und effizient vorankommen – denn nur so ist es möglich, diverse Planungsprozesse und Aktivitäten parallel abzuwickeln.“ Trotz der engen Vernetzung sind die Zuständigkeiten dabei eindeutig definiert. Die Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH, allem voran Andreas Schumm, übernimmt hauptsächlich eine koordinierende Rolle und fungiert als direkter Draht zu den Kommunen. Mit den konkreten Fragen der Umsetzung sowie Wirtschaftlichkeit beschäftigt sich die tktVivax Group, wobei CEO Dirk Fieml auch federführend als Leiter des Kompetenzzentrums tätig ist. Um die rechtlichen Aspekte kümmert sich das Team von PwC Legal. „Wenn jeder seine Kernkompetenzen ins Projekt einbringt, profitieren alle davon und lernen voneinander – ich selbst womöglich am meisten“, so Schumm. Essenziell für diese Art der Zusammenarbeit ist ein hohes Maß an Transparenz – insbesondere, da das Gigabit-Kompetenzzentrum selbst nicht Auftraggeber ist, aber dennoch tiefgreifende Einblicke in die Planung braucht.

Ein weiterer positiver Erfahrungswert, den Schumm aus dem Projekt mitnimmt, ist die frühzeitige und transparente Kommunikation mit den Kommunen. „Im Gespräch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Region ist uns schnell klar geworden, dass hier in der Vergangenheit teilweise schlechte Erfahrungen mit Telekommunikationsunternehmen gemacht wurden. Nicht selten gab es große Ankündigen, von denen dann nicht viel umgesetzt wurde. Umso wichtiger war es also, dass wir als Vertreter der Region den ersten Schritt machten, die Kommunen  frühzeitig abholten und ihre Anliegen im Blick behielten“, erläutert Schumm. Anderen Regionen, Landkreisen oder Kommunen, die den Glasfaserausbau in Angriff nehmen möchten, rät er deshalb dazu, eigene Governance-Strukturen aufzubauen. So ließen sich die Planungs- und Ausbauprozesse wesentlich effektiver begleiten und Vertrauen in das Projekt aufbauen.

Allgemein seien übergeordnete Organisationen, die die Interessen der Kommunen koordinieren und gegenüber Telekommunikationsunternehmen und Behörden vertreten sinnvoll, erklärt Andreas Schumm: „Schon allein unter ökonomischen Gesichtspunkten sind größere regionale Zusammenschlüsse besser geeignet, einen wirklich flächendeckenden Ausbau sicherzustellen, als einzelne Gemeinden. Denn so können wirtschaftlich attraktivere Kommunen die anderen mit ins Boot holen.“ Auch bezüglich technischer und topografischer Fragen, vereinfacht die interkommunale Zusammenarbeit den Glasfaserausbau. Da etwa Teilorte häufig wesentlich näher an einer Nachbargemeinde als am Kern der eigenen Gemeinde liegen, ermöglicht die regionale Kooperation effizientere Planung und Umsetzung. „Man kann aber sicher nicht pauschal sagen, ab wie vielen Kommunen es ‚sich lohnt‘. Das hängt ganz von der jeweiligen Situation ab“, so Schumm. Ziel müsse es in jedem Fall sein, die berechtigten Einzelinteressen im Sinne des gemeinsamen Erfolgs abzuwägen.

Große regionale Zusammenschlüsse bringen jedoch ihre ganz eigenen Herausforderungen mit, wie Andreas Schumm weiß. Der organisatorische Aufwand steigt mit jeder Kommune – und sollen zu viele Gemeinden gleichzeitig betreut werden, stoßen einzelne Partner an ihre Grenzen. „Ist das Projekt einmal gestartet, sollte es auch vorangehen. Wenn aber nur ein Unternehmen für den Ausbau zuständig ist, kann ein Engpass entstehen und es kommt zu Verzögerungen. Kommunen, die dann lange warten müssen, sind selbstverständlich unzufrieden“, so Schumm. Für das Gigabit-Kompetenzzentrum Heilbronn-Franken sei dies noch nicht zum Problem geworden: „Gemeinsam mit der Deutsche GigaNetz GmbH ist uns das gut gelungen, wir liegen hervorragend in der Zeit. Nichtsdestotrotz würde ich bei Projekten dieser Größenordnung von vornherein ein Mehr-Partner-Modell in Betracht ziehen. Ein solches ist nicht grundsätzlich besser, doch nachträglich noch neue Partner an Bord holen zu müssen, macht alles komplizierter.“

Die bisherigen Fortschritte bestätigen die Verantwortlichen des Gigabit-Kompetenzzentrums in ihrer Herangehensweise. Andreas Schumm hierzu: „Beim Thema Breitbandausbau sehen viele in der Öffentlichkeit und in den Medien nur das Negative. Projekte wie das unsere zeigen aber, dass man mit der richtigen Organisation und starken Partnern wirklich vorankommt. Selbstverständlich läuft auch bei uns nicht alles perfekt. Doch nur wo gar nichts gemacht wird, wird nichts falsch gemacht.“

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  • Date 04 Nov 2022
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Stopp der Graue-Flecken-Förderung: Offene Fragen schnell klären
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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Wie groß die Rechtsunsicherheit derzeit ist, zeigt ein Auszug aus dem Katalog der dringendsten Fragen, den tktVivax in dieser Woche an die Projektträger AteneKom und PwC mit Bitte um Klärung mit dem BMDV übermittelt hat:

Markterkundungsverfahren (MEV):

 Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, deren Gültigkeit bis zur neuen Richtlinie sehr wahrscheinlich ablaufen? Der Ausschreibungsbeginn im 3.1- oder 3.2-Verfahren muss innerhalb von 15 Monaten nach Beendigung der Marktabfrage erfolgen. Dies ist jedoch auf Grund der Einstellung der Beantragungsmöglichkeit von 3.1- oder 3.2-Mitteln (Graue Flecken) nicht mehr möglich. Den ohne vorläufige Förderbescheide können die Antragsteller das Verfahren nicht eröffnen. Auch sind zurzeit die Portale diesbezüglich nur teilweise nutzbar.

• Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, welche zwar noch innerhalb der Frist ihre Gültigkeit behalten, jedoch vor dem 1.11.2022 angestoßen bzw. abgeschlossen wurden? Können diese auch für die dunkelgrauen Flecken verwendet werden, da die Verwendung für die grauen Flecken ja nicht mehr möglich ist und die Aktualität ja noch gegeben ist? Oder verfallen diese und die Kosten, gehen unnütz zu Lasten des Steuerzahlers?

• Wie können durchgeführte Markterkundungsverfahren in den Portalen veröffentlicht werden? Die Portale der Projektträger sind teilweise seit Wochen nur eingeschränkt nutzbar und haben zudem teilweise technische Defizite, die z. B. das Hochladen von ergänzenden Daten aus den MEV nicht ermöglichen. Dies gilt auch für laufende Verfahren, wo ein Bewilligungsbescheid 3.1 oder 3.2 bereits vorliegen. Auch hier laufen zum Teil die Fristen bzw. die Gültigkeit der MEV aus.

• Können MEV, die nach dem 1.11.2022 gestartet werden, wie in der jetzigen Richtlinie verankert, für das dunkelgraue Fleckenprogramm verwendet werden? Wenn ja, warum können zurzeit keine Marktabfragen veröffentlicht und somit gestartet werden?

Förderbescheide 3.3 Beratungsleistungen Graue Flecken

• Können die bereits bewilligten Mittel für Beratungsleistungen (3.3 Förderung) entsprechend auch für das Dunkelgraue-Flecken-Programm verwendet werden, sofern diese noch nicht voll ausgeschöpft sind?
- Wenn ja, müssen hier Änderungsanträge gestellt werden
- Wenn nein, was müssen die Zuwendungsempfänger dann tun?

Antragstellungen Fördermittel für die Verfahren 3.1 oder 3.2 vor dem 17.10.2021

• Wie werden die Anträge, die vor dem 17.10.2022 weiterbearbeitet bzw. beschieden? Laut inoffiziellen Aussagen werden diese nun doch weiterbearbeitet, da sie als fristgerecht eingereicht gelten. Oder werden diese, wie aus anderen Quellen lautend, erst im Januar weiterbearbeitet bzw. dann beschieden.

• In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie damit umgegangen wird, wenn durch diese Verzögerungen die Ausschreibungen nicht gestartet werden können und somit die MEV ihre Gültigkeit verlieren. Das Verschulden liegt hier ja dann nicht beim Zuwendungsempfänger, sind aber die Leidtragenden, da die Verfahren trotz termingerechter Antragstellung dann eigentlich eingestellt werden müssen.

Bundesweite Potentialanalyse

• Laut Aussagen von diversen Stellen (BMDV im Juli letzten Jahres und von div. Ministerien der Länder vor wenigen Wochen) wird die Potentialanalyse nicht Basis dafür, ob eine Förderung eines Gebietes grundsätzlich überhaupt noch möglich ist oder nicht. Laut Aussagen von Breko wurde in einem Gespräch mit dem BMDV letzte Woche doch wieder die Potenzialanalyse als Bedingung und Endscheidungsgrundlage für eine grundsätzliche Förderfähigkeit genannt. Welche dieser Aussagen trifft nun zu?

• Wenn Letzteres der Fall ist, nach welchen Kriterien erfolgt zurzeit die Potentialanalyse? Diese müssten ja bekannt und theoretisch öffentlich zugänglich sein. Wenn diese zur Verfügung gestellt werden würden, können die Beratungsunternehmen zumindest unverbindlich die Kommunen darauf hinweisen, dass sie eher im Fördergebiet liegen oder eher nicht.

• Über den Verband Breko wurde veröffentlicht, dass der Anteil Weiße Flecken und Graue Flecken in Gebieten prozentual in die Potenzialanalyse einfließen. Wie ist das zu verstehen?

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  • Date 25 Oct 2022
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Stopp der Graue-Flecken-Förderung ist absolut kontraproduktiv
Förderstopp kontraproduktiv
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tktVivax ist als Umsetzungspartner in zahlreichen Glasfaserprojekten in ganz Deutschland aktiv und unterstützt Kommunen und Gebietskörperschaften ebenso wie Stadtwerke beim Ausbau der Glasfasernetze. Zudem hat das Unternehmen mit dem Arbeitskreis Glasfaser Deutschland (AK GAD) eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und den Know-how-Transfer ins Leben gerufen, um die operative Umsetzung solcher Projekte zu erleichtern. „Sowohl unsere Kunden als auch die Mitglieder des AK-GAD sind durch diese absolut unüberlegte Entscheidung zutiefst verunsichert. Es steht zu befürchten, dass deswegen viele Projekte ausgebremst werden. Zumal gerade die Stadtwerke momentan wegen der Energiekrise ohnehin vielerorts den Glasfaserausbau aus Kostengründen auf den Prüfstand stellen“, berichtet Dirk Fieml. 

Bedarfsorientierte Förderung

tktVivax hatte schon im Juni dieses Jahres ein Konzept für die Umstellung der Förderung auf ein bedarfsorientiertes Modell vorgelegt. Damit könnten durch eine deutlich gezieltere Förderung die zur Verfügung stehenden Mittel effizienter eingesetzt und auf deutlich mehr Projekte verteilt werden. Über eine intelligente Kopplung mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau würden die Verfahren zudem verkürzt und der Ausbau beschleunigt. „Wir stellen unser Konzept dem BMVD gerne vor, denn auf dieser Basis hätten die vorgesehenen Fördermittel für dieses Jahr sicher ausgereicht“, so Fieml.

Mehr Informationen: https://www.tkt-vivax.de//kachelinhalt/tktvivax-bedarfsorientiert-fordern-statt-potenziale-analysieren

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  • Date 19 Oct 2022
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Glasfaserförderung: Priorität für den Bedarf, nicht für die Fläche
Fachartikel bedarfsorientiert fördern in der 50,2
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Die Potenzialanalysen könnten künftig zur Bewertung der Förderfähigkeit ganzer Adresscluster herangezogen werden. Der Bund hält sich hier noch bedeckt, ob die Potentialanalyse nur eine Informationsquelle sein soll oder eine Entscheidungsgrundlage für die Förderfähigkeit darstellt. Theoretische Ansätze, die darüber entscheiden, ob ein ganzes Gebiet oder Cluster wirtschaftlich oder unwirtschaftlich ist, sind gefährlich. Denn nur sehr selten ist immer ein ganzes Gebiet wirtschaftlich oder unwirtschaftlich.

Ganze Regionen werden abgehängt

Der schlimmste Konstruktionsfehler der sogenannten Potenzialanalyse ist das Abrücken von der Betrachtung einzelner Adresspunkte hin zur Analyse kompletter Cluster. Schon heute werden im eigenwirtschaftlichen Ausbau eigentlich nie 100 Prozent eines Gebiets eigenwirtschaftlich mit Glasfaser versorgt, weil es immer Adressen gibt, bei denen sich das absolut nicht lohnt. Heute greift hier die Förderung. Künftig kann das völlig anders aussehen. Sofern die Potentialanalyse als Grundlage für die Förderfähigkeit herangezogen wird (und das war so von der Koalition beabsichtigt), und ein Cluster als wirtschaftlich bewertet wird, kann es für die nächsten Jahre aus der Förderung herausfallen. Je nachdem, wie sich dann aber die tatsächliche Realität vor Ort darstellt, werden Investoren entscheiden, ob sich der vollflächige Ausbau für sie rechnet oder nicht. Das kann zur Folge haben, dass bestenfalls Teile des Gebietes erschlossen werden. Die übrigen Adresspunkte erhalten keine Förderung, weil sie – dumm gelaufen – in einem wirtschaftlich eingestuften Cluster liegen. Grund für die vorgesehene Regelung ist eine gezieltere Förderung als in der Vergangenheit, da die Fördermittel bei Bund und vor allem bei den Ländern weniger werden. So steht z. B. Sachsen-Anhalt gerade einmal 120 Mio. EUR für ein ganzes Jahr für den geförderten Ausbau zur Verfügung.

Konzept für eine bedarfsorientierte Förderung

Die gezielte Vergabe von Fördermittel ist zu begrüßen, schließlich handelt es sich um Steuergelder. Der Schlüssel für ein gezielteres Verfahren ist jedoch, dass zukünftig endlich bedarfsorientiert gefördert wird. In der Vergangenheit wurde jeder Adresspunkt gefördert, der unterversorgt war und ein Marktversagen bescheinigt wurde, egal ob dort ein Breitbandanschluss notwendig war oder nicht. Daher sollte es die verpflichtende Einführung eines Interessenbekundungsverfahrens geben, z. B. über ein „Bürgerportal“. Dieses Bürgerportal würde online geschaltet, sobald die Kommune, der Landkreis oder das kommunale Unternehmen die Markterkundung durchführt. Schon zu diesem Zeitpunkt kann das Portal offensiv beworben werden, damit Bürger ihr Interesse bekunden können, dass sie einen schnellen Glasfaseranschluss benötigen, ohne dass dies bereits verpflichtend wäre. Auf diesem Wege wäre es möglich, den tatsächlichen Bedarf bereits sehr früh im Verfahren zu ermitteln. Daneben werden weitere relevante Informationen abgefragt, die später benötigt werden, etwa zur bestehenden und benötigten Bandbreite. Zusätzlich kann so die schlechte Datenbasis bezüglich der Adresspunkte validiert werden, da jeder Bürger/Gewerbetreibende oder Unternehmen die Möglichkeit hat, zu überprüfen, ob seine Adresse überhaupt bei der Betrachtung berücksichtig wurde. Die derzeitigen Adressdaten sind i.d. R. überaltert und stimmen insbesondere bei den sozioökonomischen Adressen nicht, wie jüngst wieder in vielen Projekten festgestellt wurde. 

Parallel sollte die Kommune ein Interessensbekundungsverfahren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau starten und aktiv am Markt einen Anbieter für den eigenwirtschaftlichen Ausbau suchen. Findet sich ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das hier aktiv werden möchte, verpflichtet es sich in diesem Zusammenhang, kurzfristig in die Vorvermarktung zu gehen. Die Erfolge aus der Interessenbekundung im Bürgerportal, die Ergebnisse der Markterkundung und der Erfolge aus der Vorvermarktung werden miteinander verschnitten. Das Ergebnis ist ein relativ genaues Bild, wo sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau lohnt und wo Förderung nötig ist. Und vor allem – wo auch ein Bedarf ist! 

Die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk könnte so nun ganz gezielt die Förderung für alle unterversorgten und unwirtschaftlichen Adressen beantragen, bei denen der Bedarf bereits über die Meldung im Portal oder durch einen Vorvertrag mit dem Partner nachgewiesen ist. Auf dieser Basis könnte die Kommune auch in die Ausschreibung des geförderten Ausbaus gehen, wobei der Kooperationspartner, der die Vorvermarktung durchgeführt hat, zur Teilnahme am geförderten Vergabeverfahren verpflichtet wird.  Grundsätzlich sollte es möglich sein, sofort mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau zu starten. Die Erschließung der geförderten Anschlüsse erfolgt, sobald die Vergabe durchgeführt und ein endgültiger Förderbescheid genehmigt wurde.

Dass sich der Glasfaserausbau auf diese Weise deutlich beschleunigen lässt, zeigen Erfahrungen, die tktVivax Group in verschiedenen Projekten gewinnen konnte, in denen wir dieses Vorgehen umgesetzt haben – soweit es heute schon rechtlich möglich ist. Dies funktioniert sowohl im Kleinen wie bei den Stadtwerken Lauterbach als auch im Großen wie in der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken. Hier konnte der Netzausbau vielerorts kurzfristig und eigenwirtschaftlich gestartet werden, ohne sich irgendwelche Fördermittel zu verbauen. Der Zeitgewinn ist enorm, vor allem im Vergleich zu den vielen Projekten, in denen zunächst auf eine Maximierung der Fördermittel geachtet wurde, bevor es überhaupt an den Netzbau ging. 

Dieses Vorgehensmodell beschleunigt den Glasfaserausbau aber nicht nur, es führt am Ende auch dazu, dass enorme Fördermittel eingespart werden können. Denn die frühzeitige Bedarfsermittlung und Vorvermarktung führt in der Regel dazu, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau deutlich attraktiver wird und breiter erfolgt als in Projekten, die erst nach Eingang des Förderbescheids gestartet werden und anschließend eigenwirtschaftlich mitverlegt wird (was aus heutiger Sicht die Regel ist). Damit ist ein solcher bedarfsorientierter Glasfaserausbau auch volkswirtschaftlich gesehen die beste Alternative. Zumal, wenn das Konzept auch vom Gesetzgeber befürwortet und unterstützt würde. 

Neben der Potenzialanalyse, die viel Geld kostet, sollte aber auch das Gigabit-Grundbuch schnellstmöglich beerdigt werden. Dort wird künftig flächendeckend jährlich der Stand des Ausbaus digital zur Verfügung stehen. Das ist zwar gut gemeint, wird aber sicher erst in einigen Jahren realisiert werden können. Gründe sind der immense Aufwand und vor allem die nicht durchgängige Digitalisierung von Daten und deren Qualität. Für ein solches Gigabit-Grundbuch müssten so ebenfalls erhebliche Steuergelder für ein Ergebnis investiert werden, das zur schnellen Umsetzung der Digitalisierung von Deutschland nichts beiträgt, maximal den jeweiligen Stand dokumentiert. Zielführender ist dagegen die Digitalisierung der Genehmigungsprozesse im Förderverfahren, wie sie ebenfalls vom BMDV angestrebt wird. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese Prozesse im Bund und in den Ländern einheitlich standardisiert werden.

Auch die alternativen Verlegemethoden sind kritisch zu betrachten. Denn werden sie überall und unbedacht angewandt, kann man nicht mehr von Versorgungssicherheit im Breitbandnetz sprechen. Das gilt für die unterirdische und noch mehr für die oberirdische Verlegung. Denn unter dem Boden muss sichergestellt sein, dass die zufällige Zerstörung der Leitungen durch spätere Baumaßnahmen an Gehwegen oder bei der Erneuerung bzw. Reparatur tieferliegender Strom- Gas- oder Wasserleitungen ausgeschlossen wird. Und wer Glasfaserkabel auf Holzpfählen durch die Landschaft führt, muss schlichtweg damit rechnen, dass diese Leitung im Laufe der Jahre mehrfach ersetzt werden muss. Denn wird das Kabel abgerissen, sei es durch ein Unwetter oder einen Unfall, kann es nicht einfach wie ein Stromkabel geflickt werden. Denn die Leitung enthalten viele haarfeine Glasfasern, die unmöglich an der Stelle wieder miteinander verbunden werden können. Dies bedeutet, dass die Versorgungssicherheit bei vielen abgelegenen Kommunen stark gefährdet ist. Diese wird aber zunehmend enorm wichtig, betrachtet man den wachsenden IoT-Markt. Die Liste von Anwendungen ist lang, die auf eine zuverlässige Internetversorgung aufbauen, zum Beispiel die Seniorenbetreuung, Sicherheitseinrichtungen, etc.

Fazit
Schneller Ausbau der Glasfaserinfrastruktur? Ja – aber nicht auf Kosten ganzer Regionen und zu Lasten instabiler und nicht zukunftsfähiger Netze.
 

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  • Date 16 Aug 2022
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Die Tücken bei der Planung von Glasfasernetzen
Fachartikel Tücken der Planung von Glasfasernetzen
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Die Weichen für den Erfolg eines Glasfaserprojektes werden schon bei der Auswahl des Beratungspartners gestellt. Denn nicht jedes Ingenieurbüro, das sich mit allgemeinen Infrastrukturprojekten beschäftigt, bringt die notwendige Spezial-Expertise für ein Glasfasernetz mit. Entsprechend sollten schon bei der Vorauswahl die spezifische Ausbildung der Teammitglieder sowie die einschlägigen Erfahrungen aus Referenzprojekten abgefragt werden. Zudem ist der Planungsprozess zwar naturgemäß der allererste Kostenfaktor eines Ausbauprojekts, dennoch müssen an dieser Stelle bereits die Folgekosten bedacht werden. In anderen Worten: Es bringt deswegen wenig, wenn ein Einkäufer schon in dieser Phase ausschließlich auf den Preis achtet – im Gegenteil.

Qualität vor Schnelligkeit

Für die Planung eines Glasfasernetzes stehen heute auf dem Markt ganz unterschiedliche IT-Werkzeuge zur Verfügung. Der Vorteil: Der Planungsprozess wird enorm beschleunigt. Doch abhängig von der Qualität des Inputs ist das Ergebnis oft sehr ungenau. Aber auch eine rein „händische“ Planung bringt meist nicht das beste Ergebnis. Denn abgesehen von dem hohen Aufwand, der damit verbunden ist, werden im manuellen Planungsprozess nicht selten Optimierungspotenziale übersehen, die eine Software-Lösung automatisch berücksichtigt, etwa bei der Trassenführung. Deswegen empfiehlt es sich, immer in zwei Schritten vorzugehen. Das Ergebnis einer softwaregestützten Planung sollte immer manuell ergänzt und angereichert werden. Neben möglichen Unstimmigkeiten bei der Trassenführung können an dieser Stelle beispielsweise auch bereits so genannte „vergessene Adressen“ identifiziert werden. Das sind Hausanschlüsse, die aus ganz unterschiedlichen Gründen in den benutzten Datenbanken fehlen. Etwa weil das kartografische Material fehlerhaft aufgearbeitet wurde, falsche vorhandene Bandbreiten hinterlegt sind oder weil das Haus gar keine Straßenadresse hat, was oft bei Aussiedlerhöfen oder nachträglichen Grundstücksbebauungen der Fall ist. Darüber hinaus kann das Faser- und Materialkonzept bei einem solchen Hybriden Vorgehen optimal an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Dabei gilt es sich natürlich auch an den Vorgaben des Bundes und der Länder zu orientieren, denn die Einhaltung ist eine zentrale Bedingung für die Förderfähigkeit eines Projekts. 

Zu beachten ist dabei, dass sich nicht jedes IT-Programm gleich gut für die Planung eignet. Deswegen ist hier immer zu hinterfragen, welche Software-Lösung vom Planungspartner eingesetzt wird. Die entsprechende Dokumentation sollte ebenfalls Teil des Qualitätsmanagements sein, das ein Beratungspartner mitbringen muss. Auch dies sollte bereits bei der Auswahl berücksichtig werden.

Wer plant was für wen?

Grundsätzlich wird im Prozess zwischen Struktur-/Masterplanung, Grobplanung, Feinplanung und Ausführungs- bzw. Genehmigungsplanung unterschieden. Die Masterplanung soll lediglich ausreichend Informationen für die Entscheidung liefern, ob sich ein Vorhaben lohnt oder nicht. Hier reicht ein rein IT-gestütztes Verfahren meist aus. Bei der Grobplanung sind die Anforderungen in der Regel schon höher, denn die hieraus resultierenden Materiallisten sowie Massen und Mengen werden erfahrungsgemäß  bereits für das Leistungsverzeichnis einer Ausschreibung herangezogen. Die Feinplanung schließlich wird schon dem Tiefbauer an die Hand gegeben. In der Ausführungsplanung kommt dann eine detaillierte Sicht auf Besonderheiten in der Trassenführung, technische Vorgaben für die Verlegung, Strassen- oder Gleisquerungen etc. hinzu. 

Dabei kommt es auch stark darauf an, ob die Planung vom Auftraggeber an ein unabhängiges Ingenieurbüro oder an einen Generalunternehmer, sprich: an das Tiefbauunternehmen übergeben wird. Letzteres wird in der Regel danach trachten, die Ausführung in seinem Sinne zu optimieren. Also beispielweise Trassenquerungen zu vermeiden oder Leitungen im Freiland statt unter dem Gehweg zu verlegen.  Schließt man dazu womöglich einen Vertrag ab, der auf Meterbasis abgerechnet wird, sind höhere Kosten quasi unvermeidbar.

Besser ist es, die Planung von einem unabhängigen Beratungspartner umsetzen zu lassen. Dabei sollte die Feinplanung durchaus ein enges Korsett für die Ausführung schnüren. Das ist auch im Sinne des Tiefbauers. Denn je weniger Spielraum er hat, desto genauer kann er das Projekt kalkulieren. Zum einen wird so das Abschließen eines Pauschalpreises statt einer meterbasierten Abrechnung vereinfacht. Zum anderen werden auch die Risiken für den Tiefbauer minimiert und die Ausschreibung vereinfacht. Je ungenauer die Vorgaben in einer Ausschreibung sind, desto teurer bietet ein Tiefbauer an, da er dann üblicherweise einen Risikoaufschlag mit einkalkuliert. Wenn er sich überhaupt bewirbt. Schließlich herrscht auf dem Markt derzeit kein Mangel an Ausschreibungen, sondern eher an den ausführenden Firmen.
 

Auch die Umsetzung begleiten

Der Planungsprozess ist mit dem Baubeginn keineswegs abgeschlossen. Deswegen sollte man bei der Auswahl des Planungspartners darauf achten, dass er in der Lage ist, den Netzausbau auch während der Umsetzung zu begleiten. Denn in jedem Projekt kommt es zu unvorhersehbaren Vorfällen. Mal kann die Glasfaser nicht wie geplant im Gehweg verlegt werden, weil der Untergrund bereits „voll“ von Leistungen ist, ein anderes Mal stehen vorhandene Bebauungen einer Trassenquerung im Wege. In diesem Falle ist es entscheidend, dass der Planungspartner schnell vor Ort ist und die Planung entsprechend anpasst. Vor allem im geförderten Ausbau ist das von entscheidender Bedeutung. Werden hier durch Abweichungen während der Umsetzung plötzlich Formalien nicht mehr eingehalten, die Voraussetzung für eine Förderfähigkeit sind, besteht das akute Risiko, ganz aus der Förderung zu fallen. Und das ist bei den in der Regel im zweistelligen Millionenbereich liegenden Investitionskosten ein absolut nicht tragbares Risiko.

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  • Date 18 Jul 2022
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Lauterbach als Vorbild beim Breitbandausbau
Lauterbach Vorbild beim Breitbandausbau
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Da Stadtwerke und sonstige Versorgungsbetriebe eine entscheidende Rolle beim flächendeckenden Glasfaserausbau spielen, hatte das Thema beim Kongress des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hohen Stellenwert. Auf dem einflussreichen Branchentreffen, bei dem in diesem Jahr unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Habeck zu Gast waren, überzeugte das Projekt in Lauterbach durch Vorbildcharakter. Während einer von Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group, moderierten Podiumsdiskussion mit Breitbandexperten aus Politik und Wirtschaft erläuterte Heike Habermehl, wie sich digitale Infrastruktur schnell und ohne qualitative Abstriche aufbauen lässt.

Gute Praxiserfahrungen
Dabei konnte sie direkt auf praktische Erfahrung aus dem aktuell laufenden Ausbau verweisen: „Es ist unbedingt erforderlich, dass das Netz über einen langen Zeitraum leistungsfähig bleibt und allenfalls geringe Nachbesserungen notwendig werden, vergleichbar mit der Strom- oder Wasserversorgung. Das Netz muss aber selbstverständlich auch wirtschaftlich sein. Deswegen setzen wir auf einen Open-Access-Ansatz, wodurch künftig auch andere Anbieter die Infrastruktur nutzen können." Dieses Vorgehen sei einerseits kundenfreundlich, da es eine freie Anbieterwahl erlaubt, andererseits garantiere es eine hohe Netzauslastung.

Schnell und nachhaltig ausbauen
Aufgrund des gemeinsam mit den Breitbandspezialisten von tktVivax entwickelten und umgesetzten Ausbauplans gehe das Projekt nun zügig voran. Schon 2024 soll das gesamte Lauterbacher Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile am Netz sein. Neben dem vergleichsweise kleinen Ausbaugebiet führt Heike Habermehl dies auf die effiziente Vorgehensweise zurück. „Wir können die Ausbauschritte schnell hintereinander durchführen und zugleich die Qualität engmaschig überwachen", so die Geschäftsführerin.

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  • Date 08 Jul 2022
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Glasfasernetz in Wolfschlugen ist flächendeckend
Wolfschlugen Glasfasernetz
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Der Breitbandausbau konnte umgesetzt werden, ohne dass für die Gemeinde große Zusatzkosten entstanden. Im Rahmen des synergetischen Projekts mit der Telekom wurden dabei etwa 3,8 Mio. Euro Fördermittel durch Bund und Land für den geförderten Ausbau der weißen Flecken eingesetzt, also 90 Prozent der Gesamtkosten. Nur für den restlichen Eigenanteil von 0,4 Mio. Euro muss die Gemeinde Wolfschlugen aufkommen. Den FTTH-Ausbau der nicht förderfähigen Gebiete übernahm die Telekom im Eigenausbau. Dieses Vorgehen wurde im Großraum Stuttgart erstmals in dieser Form umgesetzt.

„Die Vision Wolfschlugen 5.0, also die Daseinsvorsorge mit dem Grundlegendsten wie Wasser-, Strom-, Gas- und Fernwärmenetz wird heute mit dem flächendeckenden Glasfasernetz der Deutschen Telekom vollendet. Jeder Einwohner, jeder Aussiedlerhof hat nun Zugang zur digitalen Autobahn mit Gigabit-Geschwindigkeiten. Ein entscheidender Standortfaktor für die digitale Zukunft unseres Dorfes wurde nun umgesetzt", begrüßt Bürgermeister Matthias Ruckh in der offiziellen Presseinformation das Ergebnis.

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  • Date 09 Jun 2022
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tktVivax: Bedarfsorientiert fördern statt Potenziale analysieren
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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„Wird der Fokus auf den Ausbau von Flächen gelegt, besteht die Gefahr, das ganze Regionen abgehängt werden, weil ihnen die Förderfähigkeit abgesprochen wird, sich der eigenwirtschaftliche Ausbau aber nur in Teilbereichen lohnt“, erläutert Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group und Vorsitzender des Arbeitskreis Glasfaser Deutschland AK GAD. Er empfiehlt gleichzeitig, die Digitalisierung des Förderverfahren schnell voranzutreiben und dabei auf die Standardisierung der Verfahren von Bund und Ländern zu achten. Das Digitale Grundbuch ist aus Sicht von tktVivax jedoch ungeeignet, den Breitbandausbau zu beschleunigen. „Bis dieses zentrale Digitale Grundbuch funktioniert, vergehen Jahre. Denn bislang fehlt es an der notwendigen Datenbasis und den Standards, um automatisiert die jeweils aktuellen Daten aus den Kommunen und Ländern zusammenzuführen“, begründet Dirk Fieml den Vorstoß.

Im Rahmen der bedarfsorientierten Förderung sollte es die verpflichtende Einführung eines Interessenbekundungsverfahrens geben, z. B. über ein „Bürgerportal“. Dieses Bürgerportal wird online geschaltet, sobald die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk einen 3.3-Förderantrag angeschoben hat, um die Fördermittel für die Beratung zu erhalten, und die Markter-kundung durchgeführt wird. Schon zu diesem Zeitpunkt wird das Portal offensiv beworben, damit Bürger ihr Interesse bekunden können, dass sie einen schnellen Glasfaseranschluss benötigen, ohne dass dies bereits verpflichtend wäre. Auf diesem Wege ist es möglich, den tatsächlichen Bedarf bereits sehr früh im Verfahren zu ermitteln. Daneben werden weitere rele-vante Informationen abgefragt, die später benötigt werden, etwa zur bestehenden und benötigten Bandbreite. Parallel dazu startet die Kommune ein Interessensbekundungsverfahren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau. Findet sich ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das hier aktiv werden möchte, verpflichtet es sich in diesem Zusammenhang, kurzfristig in die Vorvermarktung zu gehen. Die Erfolge aus der Interessenbekundung im Bür-gerportal sowie die Ergebnisse der Markterkundung und der Vorvermarktung werden miteinander verschnitten. Das Ergebnis ist ein relativ genaues Bild, wo sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau lohnt und wo Förderung nötig ist. Und vor allem – wo auch ein Bedarf ist! 

Die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk kann nun ganz gezielt die Förderung für alle unterversorgten und unwirtschaftlichen Adressen bean-tragen, bei denen der Bedarf ebenfalls bereits über die Meldung im Portal oder durch einen Vorvertrag mit dem Partner nachgewiesen ist. Auf dieser Basis kann die Kommune auch in die Ausschreibung des geförderten Ausbaus gehen, wobei der Kooperationspartner, der die Vorvermarktung durchgeführt hat, zur Teilnahme am geförderten Vergabeverfahren verpflichtet wird.  Grundsätzlich ist es möglich, sofort mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau loszulegen, ohne dass die Förderung schon genehmigt sein muss. Die Erschließung der geförderten Anschlüsse folgt, sobald die Mittel genehmigt wurden.

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  • Date 07 Jun 2022
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